Unsere Ziele:
Nachsorge
Spendenkonto Landesverband
Mainzer Volksbank
IBAN:
DE59 5519 0000 0669 8920 10
BIC:
MVBMDE55
Mitgliedschaft
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Phase II: Nachsorge
Einführung eines generellen Zugangsrechts von Früh- und Risikogeborenen zu Maßnahmen der Frühförderung

Einführung eines standardisierten Nachsorgekonzepts

Oft scheinen es offenbar leider schlicht und einfach wirtschaftliche Erwägungen bei Kliniken und niedergelassenen Ärzten zu sein, die qualifizierte Nachsorgemaßnahmen verhindern. Es darf aber nicht sein, dass das Wohl unserer Kinder von finanziellen Interessen einzelner Leistungserbringer abhängig ist. Dem kann nur durch ein landesweit gültiges Nachsorgekonzept unter Beteiligung besonders qualifizierter Ärzte und Therapeuten wirksam begegnet werden.
An einem Maßnahmenraster orientierte und standardisierte Untersuchungsleistungen sollten die Grundlage für ggf. einzuleitende weitere individuelle Aktivitäten bieten, um die notwendige Versorgung sicherzustellen. Das Nachsorgekonzept des „Vereins zur Familiennachsorge Bunter Kreis e. V.“ in Augsburg ist geradezu beispielhaft. Was allein der vernünftige Menschenverstand jedem sagen muss, konnte durch Studien sogar bewiesen werden: durch Verkürzung der stationären Verweildauer und bessere Steuerung von Therapien können sogar Kosten eingespart werden.
Familien sind unter organisierter Nachsorge weniger belastet oder können besser mit Belastungen umgehen. Ängste können abgebaut werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder zu erbringen oder zu fördern. Die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 1. Juli 2005 beschreibt Voraussetzungen, Inhalte und Qualität sozialmedizinischer Nachsorgemaßnahmen. In Rheinland-Pfalz gilt es nun also, bereits vorhandene Konzepte aufzugreifen und landesweit umzusetzen.
Flächendeckende Einführung eines NachsorgepassesEin von der Selbsthilfe-Organisation "Frühstart" e.V. in Hamburg entwickelter Nachsorgepass, in dem alle Diagnosen und Therapien eines Kindes dokumentiert werden können, ermöglicht es, bei Bedarf jederzeit den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Therapeuten alle erforderlichen Informationen in strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Dies führt letztlich sogar zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Nachsorgebemühungen können wirksam unterstützt werden. Leider scheitert die Einführung des Nachsorgepasses in Rheinland-Pfalz derzeit offenbar an entgegenstehenden Interessen der Leistungserbringer. und
Siehe auch: >>>Frühstart Hamburg: Nachsorgepass
und: >Nachsorge

Einführung eines standardisierten Nachsorgekonzepts

Oft scheinen es offenbar leider schlicht und einfach wirtschaftliche Erwägungen bei Kliniken und niedergelassenen Ärzten zu sein, die qualifizierte Nachsorgemaßnahmen verhindern. Es darf aber nicht sein, dass das Wohl unserer Kinder von finanziellen Interessen einzelner Leistungserbringer abhängig ist. Dem kann nur durch ein landesweit gültiges Nachsorgekonzept unter Beteiligung besonders qualifizierter Ärzte und Therapeuten wirksam begegnet werden.
An einem Maßnahmenraster orientierte und standardisierte Untersuchungsleistungen sollten die Grundlage für ggf. einzuleitende weitere individuelle Aktivitäten bieten, um die notwendige Versorgung sicherzustellen. Das Nachsorgekonzept des „Vereins zur Familiennachsorge Bunter Kreis e. V.“ in Augsburg ist geradezu beispielhaft. Was allein der vernünftige Menschenverstand jedem sagen muss, konnte durch Studien sogar bewiesen werden: durch Verkürzung der stationären Verweildauer und bessere Steuerung von Therapien können sogar Kosten eingespart werden.
Familien sind unter organisierter Nachsorge weniger belastet oder können besser mit Belastungen umgehen. Ängste können abgebaut werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder zu erbringen oder zu fördern. Die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 1. Juli 2005 beschreibt Voraussetzungen, Inhalte und Qualität sozialmedizinischer Nachsorgemaßnahmen. In Rheinland-Pfalz gilt es nun also, bereits vorhandene Konzepte aufzugreifen und landesweit umzusetzen.
Flächendeckende Einführung eines NachsorgepassesEin von der Selbsthilfe-Organisation "Frühstart" e.V. in Hamburg entwickelter Nachsorgepass, in dem alle Diagnosen und Therapien eines Kindes dokumentiert werden können, ermöglicht es, bei Bedarf jederzeit den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Therapeuten alle erforderlichen Informationen in strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Dies führt letztlich sogar zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes. Nachsorgebemühungen können wirksam unterstützt werden. Leider scheitert die Einführung des Nachsorgepasses in Rheinland-Pfalz derzeit offenbar an entgegenstehenden Interessen der Leistungserbringer. und
Siehe auch: >>>Frühstart Hamburg: Nachsorgepass
und: >Nachsorge
